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Lichtenauer See

Foto: E. Friedl

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Der Lichtenauer See

03222 Kittlitz (Brandenburg) de

Der Lichtenauer See ist ein Teil des ehemaligen Tagebaus „Schalbendorf Süd“. Aufgrund der vermehrten Bodenabsenkungen in der Region um die ehemaligen Tagebaue/Tagebauseen ist das Baden nicht gestattet. Der See liegt im geotechnischen Sperrbereich (LMBV) und darf aus Sicherheitsgünden (potenzielle Rutschungsgefahren) nicht betreten werden.

Er ist als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft – Lichtenauer See" ausgewiesen und gehört zum Europäischen Vogelschutzgebiet SPA „Luckauer Becken“. Der See ist ein wichtiger Rückzugsort für sensible Vogelarten. Es gelten die Vorschriften der Verordnung über das Naturschutzgebiet. Danach ist u.a. das Baden und Tauchen sowie das Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten. Gleiches gilt für das Zelten und Betreten des Gebietes außerhalb von Wegen. Sämtliche Ruhestörungen sind zu unterlassen.

Der Lichtenauer See wird wegen seiner schönen landschaftlichen Umgebung geschätzt. Im Rahmen einer Tagestour wurde er von Wanderfreunden früher gerne umrundet. Das ist nicht mehr möglich. An der Ostseite gibt es aber einen lohnenswerten Rad- und Wanderweg.

Der Lichtenauer See erstreckt sich schlauchförmig in Nordsüdrichtung, wobei er in seinem Nordteil s-förmig gekrümmt ist. Die maximale Länge des Tagebaurestsees beläuft sich auf ca. 5,7 km und die effektive Breite auf ca. 550 m. Im Südteil erfolgte eine Ascheverkippung, wodurch die Böschung auf eine Neigung von 1:4 und im Uferbereich auf 1:10 abgeflacht worden ist. Die gewachsene Böschung im nördlichen Teil des Restloches wurde ebenfalls saniert. Sie wurde im künftigen Uferbereich auf eine Neigung von 1:10 abgeflacht und begrünt. Oberhalb und unterhalb der Böschung beträgt die Neigung 1:2 bzw. 1:5. Um die Standsicherheit in der Kohlebahnausfahrt zu gewährleisten, wurde diese vom Restloch abgetrennt. Die entstandenen Hänge sind flach und der Abraum ist relativ stark verfestigt. Der Kohlebahnabschnitt soll auf eine Höhe von 49 m NN aufgefüllt werden, wodurch flachere Bereiche entstehen werden.

Was ist ein Naturschutzgebiet?

Durch seine Lage in einem Naturschutzgebiet genießt der Lichtenauer See gesonderten Schutz. Um den natürlichen Fortbestand zu gewährleisten, gelten bestimmte vorgeschriebene Verhaltensregeln. Baden ist nur eingeschränkt (an ausgeschilderten Stellen) erlaubt oder wie am Lichtenauer See am gesamten Gewässer untersagt. Auch das Verlassen der gekennzeichneten Wege sowie das Betreten des Uferbereiches kann verboten sein. Damit eine einzigartige Landschaft mit vielfältigem Tierreich bewundert werden kann, ist es empfehlenswert sich über regional geltende Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet zu informieren.

Mehr Infos in unserem Factbook vom Lichtenauer See


Aktivitäten am Lichtenauer See

Wandern/
Nordic-Walking


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